Rechtsprechung
AG Rendsburg, 23.08.2000 - 13 F 431/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Pfändung des Taschengelds eines erwerbslosen Ehegatten durch einen Gläubiger; Anspruch auf Zahlung eines Taschengelds; Zuständigkeit des Familiengerichts bei Vorliegen eines eventuellen Taschengeldanspruchs ; Fehlen einer gesetzlichen Regelung für einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1360 § 1360 a
Kein Taschengeldanspruch des haushaltsführenden Ehegatten
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3653
- FamRZ 2001, 560
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.01.1998 - XII ZR 140/96
Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten
Auszug aus AG Rendsburg, 23.08.2000 - 13 F 431/99
Die Höhe des Taschengeldanspruches soll im Regelfall 5 % des Nettoeinkommens des verdienenden Ehegatten nach Vorwegabzug der Schulden betragen (vgl. BGH NJW 98, 1553 m.w. Nachweisen). - RG, 15.12.1919 - VI 336/19
Herstellungsklage nach § 1353 BGB.
Auszug aus AG Rendsburg, 23.08.2000 - 13 F 431/99
Die Verfechter des Taschengeldanspruches verweisen in der Regel auf eine Entscheidung des Reichsgerichtes (RGZ 97, 286, 288), der allerdings nicht eine Klage der Ehefrau auf Unterhalt zum Gegenstand hatte, sondern eine Herstellungsklage gemäß § 1353 Abs. 1 BGB darstellte.